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Agb

Knoeppel GmbH Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Alle uns erteilten Aufträge werden angenommen und ausgeführt aufgrund nachstehender Bedingungen. Abweichende AGB´s unserer Kunden sind, auch ohne unseres Widerspruchs, nicht bindend.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden, Zusicherungen u.a. – auch seitens unserer Vertreter – sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Kostenanschläge, Entwürfe und Zeichnungen bleiben unser Eigentum, die Urheberrechte verbleiben bei uns. Bei planerischen u.a. Vorleistungen sind wir berechtigt, bei Nichterteilung des Auftrages 7% der Angebotssumme in Rechnung zu stellen.

§ 3 Lieferung
Für den Umfang der uns obliegenden Leistungen ist ausschließlich der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung maßgebend.
Bei Lieferung mit Montage erfolgt diese frei Baustelle. Im Übrigen erfolgt sie auf Kosten und Gefahr des Kunden.

§ 4 Lieferfristen
Lieferfristen und Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Frist beginnt mit endgültiger Klarstellung der Ausführung des Auftrags und – falls vereinbart – mit geleisteter Anzahlung. Sie gilt als eingehalten bei Lieferung ohne Montage, wenn die Sendung versandbereit ist und der Kunde unterrichtet wurde; mit Montage, wenn diese ausgeführt ist.
Eine verbindliche Frist verlängert sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt, insbes. bei Ausbleiben von Materiallieferung, Streik und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen. Eine Nachfrist kann erst danach gesetzt werden. Unabhängig davon hat eine Nachfrist mindestens 2 Wochen zu betragen und muss schriftlich gesetzt werden. Ein Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist mit eingeschriebenem Brief erklärt werden.
Ändert sich der Zeitplan aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, die Arbeit zu einem uns möglichen Zeitpunkt aufzunehmen. Machen Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Einhaltung der Fristen von Arbeitsstunden abhängig, für die mehr als der normale Stundenlohn zu zahlen ist, gehen die Zuschläge zulasten des Kunden, wenn er auf Einhaltung der Frist besteht.

§ 5 Preise
Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung nach unserer Preisliste geltende Preis. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Unvorhergesehene Verteuerung der Material-, Herstellungs- und Transportkosten sowie Erhöhung der Löhne und öffentl. Abgaben, die nach Vertragsschluss eintreten, berechtigen uns zu einer Preisangleichung. Dies gilt auch bei Nichtkaufleuten, wenn die Leistung vereinbarungsgemäß später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht wird.

§ 6 Obliegenheiten des Kunden
Bei Einrichtungen und Montagearbeiten haftet der Kunde alleine für die Einhaltung der baulichen Vorschriften. Der Kunde hat die Voraussetzungen für eine ungehinderte Montage zu schaffen. Die Baustelle muss trocken und besenrein sein und Türen und Fenster sowie Stromanschlüsse haben. Erforderliche Gerüste, Strom und gegebenenfalls Fahrstuhl sind kostenlos zu stellen. Teppichböden müssen gegen Verschmutzung rutschfest abgedeckt sein. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Installations-, Aufräum- und Änderungsarbeiten an vorhandenen Einrichtungssachen unterfallen nicht den Montagearbeiten und werden gesondert berechnet.

§ 7 Zahlung
Zahlungen sind, soweit nichts anderes bestimmt wird, wie folgt zu leisten:
50% bei Auftragserteilung; 30% vor Montagebeginn; 10% bei Montageende und 10 % nach Rechnungsstellung und Abnahme.
Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten, Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen unverzüglich nach Rechnungsstellung zu leisten. Skontoabzug ist nur bei schriftlicher Vereinbarung und vollständiger Bezahlung älterer Rechnungen zulässig. Drittkosten unterfallen nie einem Skontoabzug. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.

Wird die Zahlungsfrist überschritten gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Verzug. Bei Kaufleuten tritt der Verzug bereits vorher, mit Mahnung nach Fälligkeit, spätestens mit
Ablauf der Frist des § 284 III BGB ein. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Aufrechnungen sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen möglich.
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden während des Vertrages oder wird nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit Bedenken bestehen, so sind wir berechtigt Vorauszahlungen vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu verlangen, Lieferungen und Leistungen so lange zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Vertragsrücktritt
Für den Fall, dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt, diesen kündigt oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung bzw. entgangenen Gewinn zu verlangen. Unabhängig von der Vergütungspflicht bereits erbrachter Leistungen wird der Schadensersatz bzw. entgangene Gewinn mit pauschal 25% der Auftragssumme der noch nicht erbrachten Leistung vereinbart. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die Summe geringer ist. Uns ist es vorbehalten, eine höhere Forderung nachzuweisen.

§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistung beschränkt sich auf kostenlose Nachlieferung fehlerhafter Teile, bei Werkvertrag auf kostenlose Nachbesserung. Für den Fall des Fehlschlags der Nachlieferung oder –besserung kann der Kunde nur Minderung oder Wandlung verlangen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Mängel, die auf fehlerhafter Bedienung oder Behandlung, mangelhafter Pflege, übermäßiger Beanspruchung, infolge örtlicher Baufeuchtigkeit oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände beruhen. Späteres Schwinden des Holzes bis zu 2%, bei Zentral- und Dauerheizung bis zu 4%, ist nicht als Mangel anzusehen. Geringfügige Abweichungen in Maßen, Form und Modellen behalten wir uns vor. Holz ist ein gewachsenes Naturprodukt, weswegen hierauf beruhende Struktur- und Farbabweichungen keine Mängel sind.
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen mit eingeschriebenem Brief bei uns selbst angebracht werden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (6 Monate bei beweglichen Sachen, 2 Jahre bei Bauleistungen nach VOB). Diese beginnen bei Lieferung ohne Montage mit der Übergabe, bei Werkvertrag mit Abnahme. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil hiervon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme 1 Woche nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer sonstigen Forderungen gegen den Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung – bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu dessen Einlösung- unser Eigentum. Werden die von uns gelieferten Gegenstände als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt den Vergütungsanspruch gegen den Dritten an uns ab. Der Kunde ist berechtigt unsere Lieferung im ordnungsgem. Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute die hieraus entstehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Der Kunde ist berechtigt diese Forderungen einzuziehen, außer dies wird von uns ausdrücklich widerrufen. Werden unsere Lieferungen in das im Eigentum des Kunden stehende Grundstück als wesentlicher Bestandteil eingebaut, so verpflichtet sich der Kunde auf Verlangen uns auf seine Kosten eine entsprechende Sicherungshypothek zu gewähren. Machen wir von dem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so sind wir berechtigt, dieses durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Bei Pfändungen durch Dritte hat der Kund diese auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns zu informieren.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung gilt der Sitz unserer Firma.
Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt Hagen als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung. Es gilt deutsches Recht.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen – ganz oder teilweise – ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.